Anmeldung bei den Behörden
Entgegen der allgemeinen Meinung muß ein Feuerwerk nicht angemeldet, sondern nur angezeigt werden. Zur Anzeige des Feuerwerks benötigen wir die Einverständnis des Grundstückseigentümers. Das Formular können Sie im PDF-Format durch einen Klick -hier- herunterladen. Ein Feuerwerk muß 14 Tage vorher angezeigt werden. In der Nähe von Flughäfen, Autobahnen, Wasserstrassen oder Bahnlinien muß 4 Wochen vorher angezeigt werden. Ausnahmen von diesen Fristen sind möglich werden aber meist mit einer Verwaltungspauschale von 150 € bedacht.
Ein bei uns gebuchtes Feuerwerk beinhaltet die Anzeige des Feuerwerks bei allen zuständigen Behörden. Etwaige Zusatzkosten für Brandschutz, Sperrungen und sonstige Maßnahmen werden seperat berechnet.